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FAQ

Was kostet ein Kfz-Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?

Bei einem Haftpflichtschaden (Unfall ohne eigene Schuld) ist das Gutachten für Sie kostenlos. Die Versicherung des Unfallgegners ist in der Regel gesetzlich verpflichtet, die Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu übernehmen.

Darf ich meinen Gutachter selbst wählen oder muss ich den der Versicherung nehmen?

Sie haben das uneingeschränkte Recht, selbst einen unabhängigen Gutachter – beispielsweise ihrgutachter.at – zu beauftragen. Den Gutachter der gegnerischen Versicherung müssen Sie nicht akzeptieren. Möglicherweise ist dies jedoch vertraglich geregelt (z. B. bei einem Kaskoschaden). Gerne prüfen wir das für Sie.

Wann ist ein Gutachten notwendig und wann reicht ein Kostenvoranschlag?

Ab einer Schadenshöhe von ca. 750 € (Bagatellgrenze) reicht ein Kostenvoranschlag oft nicht aus. Ein Gutachten sichert Beweise, ermittelt die Wertminderung und den Wiederbeschaffungswert – Aspekte, die in einem Kostenvoranschlag fehlen.

Wie schnell erhalte ich mein fertiges Kfz-Gutachten?

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Das fertige Gutachten wird Ihnen meist innerhalb weniger Tage digital oder per Post zugestellt.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug ein Totalschaden ist?

Im Falle eines Totalschadens ermitteln wir präzise den Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall sowie den Restwert des beschädigten Fahrzeugs. Diese Differenz ist die Basis für Ihre Entschädigung durch die Versicherung.

Erstellen Sie auch Bewertungen für Oldtimer und Exoten?

Ja, wir bieten spezialisierte Wertgutachten für Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge an. Diese sind essenziell für die korrekte Einstufung bei Ihrer Kaskoversicherung und zur Dokumentation des Marktwerts.

Was ist eine Wertminderung (merkantiler Minderwert)?

Selbst nach einer fachgerechten Reparatur ist ein Unfallwagen am Markt oft abhängig von diversen Faktoren weniger wert. Wir berechnen diesen finanziellen Nachteil als "merkantilen Minderwert", den die Versicherung Ihnen zusätzlich zu den Reparaturkosten auszahlen muss.

Kommen Sie für die Fahrzeugbesichtigung zu mir nach Hause?

Ja, für maximale Bequemlichkeit bieten wir einen Vor-Ort-Service an. Wir besichtigen das Unfallfahrzeug bei Ihnen zu Hause, an Ihrer Arbeitsstelle oder direkt in Ihrer Vertrauenswerkstatt.

Helfen Sie auch bei der Bewertung eines Gebrauchtwagens vor dem Kauf?

Absolut. Mit unserem Gebrauchtwagen-Check prüfen wir das Fahrzeug auf versteckte Mängel, Vorschäden und den tatsächlichen Marktwert, damit Sie vor bösen Überraschungen beim Kauf geschützt sind.

Welche Unterlagen benötige ich für den Termin mit dem Gutachter?

Idealerweise halten Sie den Zulassungsschein (Teil I), das Serviceheft und – falls vorhanden – das Protokoll der Polizei oder den europäischen Unfallbericht bereit.

Was versteht man unter dem objektiven Minderwert bei einer Reparaturablöse?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht reparieren lassen, sondern sich den Schaden auszahlen lassen (fiktive Abrechnung), steht Ihnen der objektive Minderwert zu. Dieser bildet den tatsächlichen Wertverlust ab, den Ihr Fahrzeug durch den Unfallschaden erlitten hat. Als unabhängige Gutachter von ihrgutachter.at ermitteln wir diesen Wert präzise, damit Sie gegenüber der Versicherung die volle Ihnen zustehende Entschädigungssumme geltend machen können.

Übernehmen Sie die gesamte Abwicklung mit der Versicherung für mich?

Ja, wir bieten Ihnen eine vollständige Abwicklung aus einer Hand. Von der ersten Schadensaufnahme vor Ort über die Erstellung des Gutachtens bis hin zur direkten Übermittlung an die Versicherung oder Ihren Rechtsanwalt kümmern wir uns um alles. Sie müssen sich nicht mit komplizierten Formularen oder langwierigen Telefonaten mit der Versicherung belasten – ihrgutachter.at sorgt für einen reibungslosen Ablauf.

Was passiert bei rechtlichen Streitigkeiten mit der Versicherung?

Wir arbeiten eng mit einer spezialisierten Partnerkanzlei für Verkehrsrecht zusammen, die die gesamte rechtliche Korrespondenz für Sie übernimmt. Wichtig für Sie: Bei einem unverschuldeten Unfall müssen die Kosten für den Rechtsanwalt – genau wie unsere Gutachterkosten – von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Sie genießen somit volle Rechtssicherheit ohne eigenes finanzielles Risiko.

Welchen Vorteil habe ich mit einer Rechtsschutzversicherung bei der Schadensabwicklung?

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen zusätzliche Sicherheit, falls die gegnerische Versicherung die Haftung bestreitet oder den Schaden unberechtigt kürzt. In Kombination mit unserem Gutachten und unserer Partnerkanzlei übernimmt Ihre Versicherung das Prozesskostenrisiko. So können wir Ihre Ansprüche (wie Reparaturkosten oder objektiven Minderwert) ohne finanzielles Risiko für Sie bis zur vollständigen Entschädigung durchsetzen.

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